In den Technischen Anschaltbedingungen der Feuerwehr (TAB) wird festgelegt wie die Objektfunkanlagen eingesetzt werden dürfen. Als Sachverständiger prüfe ich die Funkanlage und erstelle darüber ein Gutachten. Sobald die Anlage mängelfrei ist, verwendet der Errichter der Funkanlage das Gutachten, um mit der Feuerwehr einen Abnahmetermin zu vereinbaren.
Bei der Prüfung wird, sofern eine Brandmeldeanlage vorhanden ist, ein Brand simuliert, der automatisch die Funkanlage aktivieren muss. Des Weiteren wird eine Störung an der Funkanlage simuliert, z.B. in dem sie stromlos geschaltet wird. Dann läuft die Anlage auf der USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) und muss diesen Zustand als Störungsmeldung an die Brandmeldeanlage weitergeben. Wenn diese beiden wichtigen Funktionen gegeben sind, prüfe ich die Anlage auf ihre bauliche Ertüchtigung und technische Anschaltung. Ich überprüfe die im sichtbaren Bereich verlegten Schlitzbandkabel oder, falls Antennen verbaut werden dürfen gem. TAB, die Antennenmontage. Dabei sichte ich auch die Messwertprotokolle des Errichters und vergleiche diese mit meinem eigenen Spektrumanalyzer und führe Sprachproben mit meinen BOS Funkgeräten durch.
Ich verwende den Aaronia Spektrum Analyzer HF-6065 und die BOS Funkgeräte Airbus TH1n.